PflegedienstAETAS Pflegedienst

LEISTUNGEN

  • Grundpflege

Unsere Mitarbeiter*innen kümmern sich um die Alltagsaktivitäten der pflegebedürftigen Menschen z.B. Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten

  • Behandlungspflege

AETAS bietet ein umfassendes Pflegespektrum bis hin zur hochqualifizierten medizinischen Versorgung an.

Gut ausgebildete Mitarbeiter*innen helfen bei allen ärztlichen Ver- und Anordnungen und überwachen diese auch.

Dazu gehören z.B. Wundversorgung, Injektion, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Medikamentenüberwachung, enterale und parenterale Ernährung, postoperative Versorgung,
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Service-Leistungen nach Absprache

  • Wir kümmern uns um die Reinigung der Wohnung und die Wäscheversorgung.
  • Wir tätigen Einkäufe für Sie und mit Ihnen zusammen, wenn möglich, und bieten Besorgung medizinischer und technischer Hilfsmittel an.
  • Fahr- und Begleitdienste bei Unternehmungen, u.a. begleiten wir Sie bei Arztbesuchen und fahren Sie zu den Praxen
  • Beratung / Unterstützung / Vermittlung

Unsere spezialisierte Mitarbeiter*innen beraten und begleiten bei der Pflegeeinstufung und unterstützen bei:

  • Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse, an Sozialversicherungsträger und Versicherungen
  • Anträgen bei Behörden gemäß § 37.3
  • Vermittlung von Physiotherapie, Fußpflege, Pflegehilfsmittel, Inkontinenzmittel, warmen Mahlzeiten, Hausnotrufsystemen
  • Kontaktpflege zu Apotheken, um die Medikamentenversorgung sicher zu stellen
  • Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine „Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige“.
Sinn und Zweck ist, dass pflegende Angehörige sich bei Überlastung mal eine „Erholungs-Auszeit“ nehmen und auch mal in Urlaub fahren können.
Während dieser Zeit kann AETAS die häusliche Pflege und Betreuung übernehmen.

Es gibt aber auch noch einige Kombinationsmöglichkeiten von Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege. Mehr dazu bei einer Beratung durch AETAS.

Die pflegebedürftige Person muss den Pflegegrad 2 bis 5 haben. Dann wird die Pflegeleistung von der Pflegekasse übernommen.
Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht übernommen. Hier könnte man einen Privatvertrag mit AETAS abschließen.

Voraussetzungen für pflegende Angehörige
Um sich als „pflegende Angehörige“ vertreten lassen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflege durch Angehörige zu Hause muss mindestens seit sechs Monaten erfolgt sein
  • Pflegende Angehörige müssen für ihre geleistete Unterstützung personen-bezogenes „Pflegegeld“, welches der pflegebedürftige Angehörige wiederum von seiner Pflegekasse bekommt.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Hauptpflegepersonen (pflegende Angehörige) können sich mit der Verhinderungspflege stundenweise, tageweise oder sogar wochenweise vertreten lassen.

AETAS übernimmt hier grundsätzliche alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege.

Darunter fallen u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Körperpflege
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Haushaltshilfe
  • Hilfe beim Einkaufen
  • Unterstützung bei Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten